Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma Viva Office Cakar (nachfolgend "VO") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von VO. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit VO geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VO hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.viva-office.ch publiziert. Abweichende Bedingungen gelten in Zusammenhang mit den besonderen Regelungen im Online-Handel bezüglich Rückgabe, Widerrufsrecht oder Zahlungsabwicklung. Diese Abweichungen sind unter Ziffer 15 festgelegt. 


2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen 

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von VO für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. VO gibt immr eine Mindest-Garantiedauer von 2 Jahren an, da unterschiedliche Produkte in einem Angebot enthalten sind. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend, die auch längere Zeiten aufweisen können, aber im Angebot nicht explizit aufgeführt werden. VO ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten. 


3. Preis 

Alle Preise gelten, wenn nichts Anderes vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer, vorgezogener Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben. Diese Zusatzkosten werden immer separat und wenn vorhanden deutlich ausgewiesen. 


4. Verfügbarkeit 

VO legt grossen Wert, die Lieferbedingungen mit Zeitangaben sorgfältig zu deklarieren und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferungsunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 5 der AGB ein. 


5. Vertragsabschluss 

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.viva-office.ch publiziert sind oder als Offerte erstellt wurden, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferungsunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von VO). Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde über einen versendeten Brief, Online-Shop, Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Ob das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann wird darauffolgend von VO abgeklärt. Nach dieser Abklärung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung  ( nachfolgend AB ) per E-Mail zur Bestätigung des Auftrages. Sie zeigt dem Kunden an, dass die abgegebene Bestellung bei VO erfasst und alle Details der Bestellung abgeklärt wurden. Diese AB dient zur Kontrolle der Bestellung und Sicherheit für den Kunden. Diese AB ist der definitive Kaufvertrag. Änderungen oder Stornierung dieser AB sind nachfolgend in Ziffer 8 geregelt. Dieser Vertrag steht unter der Bedingung der Liefermöglichkeit seitens Hersteller und entlastet bei VO vollumfänglich bei keiner Möglichkeit der Lieferung. Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist VO zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet. 


6. Zahlungsbedingungen 

Die übliche Zahlungsmethode bei VO ist mit Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach gelieferter Waren und Dienstleistungen. Die übliche Frist beträgt 14 Tage, kann mit Absprache geändert werden. Bei Neukunden und ab einer Netto Auftragshöhe von 10‘000 Fr. ohne MWST wird eine Akonto-Leistung fällig von Mindestens 33%. Diesen Prozentsatz kann VO individuell auf einen Auftrag nach oben anpassen. Die Akonto-Leistung ist umgehend nach Erhalt der AB fällig. VO behält sich vor, ohne geschuldete Akonto-Leistung keine Lieferung der Ware vorzunehmen und erst nach Begleichung der Akonto-Leistung zu liefern. 

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von VO. Der Kunde räumt VO das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 


7. Zahlungsverzug 

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde VO unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und VO kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann VO frühestens acht Kalendertage, nachdem VO dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen. VO kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebsgebühr in angemessener Höhe erheben. VO behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten. 


8. Stornierung und Vertragsauflösung 

Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen oder Stornierung auf Wunsch des Kunden sind im Rahmen der aktuellen, gesetzlichen schweizerischen Bestimmungen über Rückzug oder Widerspruchsrecht im Vertragswesen möglich. Diese Frist beträgt zurzeit 7 Tage ab Datum AB. Möglichkeit einer Stornierung ist auch abhängig vom Produkt und Art der Verkaufsabwicklung. Es gelten die aktuellen handelsrechtlichen Bestimmungen und werden von VO im Falle der Notwendigkeit geprüft und ausgewiesen. Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann VO den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten vollumfänglich in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von VO Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 60 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet VO dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. 


9. Lieferkosten 

Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein sind mit der Art der Lieferung, wenn nötig Montage und Kosten auf der AB festgehalten. Spezielle Lieferbedingungen für Erschwernis oder andere mögliche Mehrkosten, die nicht in Verbindung mit dem Auftrag stehen, sollten vom Kunden frühzeitig bei VO angemeldet werden, damit diese im Vorfeld über Kosten und Aufwand geklärt werden können. Fehlende Informationen führen möglicherweise zu zeitlichen Engpässen und damit verbundenen weiteren, erhöhten Kosten. In diesem Fall werden die Aufwände schriftlich protokolliert und als Regiestunden vorgelegt. Diese Aufwendungen werden mit handelsüblichen Stundenansätze verrechnet. Viva Office behält sich vor je nach Auftrag, einen Kleinmengenzuschlag zu erheben. Dieser Kleinmengenzuschlag ist abhängig von Art, Grösse und Kosten der Lieferung. Der Kleinmengenzuschlag ist in jedem Fall für den Kunden in Offerte und AB separat aufgeführt. 


10. Prüfpflicht des Kunden 

Der Kunde hat schon bei Erhalt der AB ( Auftragsbestätigung )  die Prüfung der bestellten Ware die Pflicht auf Richtigkeit zu prüfen. Nach 5 Arbeitstagen des Datums der AB gilt ohne Gegenbericht des Kunden die AB als richtig und wie dargestellt akzeptiert. Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind VO unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen. Bei der Anlieferung durch einen Logistikunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. 


11. Umtausch und Rückgabe 

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe. Bei Produkten, welche beanstandet werden, aber keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann VO die Kosten für die Prüfung und anfallende Servicekosten dem Kunden verrechnen. 


12. Garantie 

Es gilt stets die zweijährige Mindest-Produktegarantie seit Lieferdatum, wobei VO die Wahl hat, die Produkte-Garantie durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen. Die Produkte-Garantie wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens VO hinausgeht, räumt VO diese seinem Kunden ebenfalls ein. 

VO arbeitet mit Markenhersteller zusammen, welche eine Produktkontinuität gewährleisten. Die Nachlieferungsgarantie beträgt in der Regel mindestens 5 Jahre nach Markteinführung des Herstellers. Sollte ein Produkt vom Hersteller ausnahmsweise früher aus dem Sortiment genommen werden, kann auf VO keine Haftbarkeit geltend gemacht werden, da VO keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Hersteller hat. Die angegebene Dauer der Nachlieferungsgarantie  dient als Richtwert für den Kunden.


13. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist 

Für Reparaturen nach Ablauf der Garantie kann VO Kosten erheben mit den üblichen Servicekosten. Es stehen vom Hersteller gut ausgebildete Servicemonteure zur Verfügung, die VO als Kundenkontakt aufbietet und den Kunden über Umfang und Art des Einsatzes informiert. Die Verrechnung der Serviceeinsätze erfolgt über VO.  


14. Haftung 

Schadenersatzansprüche gegen VO und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Logistik-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma. 


15. Abweichende Bedingungen zum Online-Handel 

Im Online-Handel gelten teilweise besondere Bestimmungen im schweizerischen Recht. Dieses Recht wird immer wieder neu angepasst. Im Grundsatz gelten diese Bestimmungen der AGB, übergeordnet davon die aktuellen Bestimmungen im schweizerischen Recht. Abweichend von den Ziffer 1-14 der AGB’s gilt im Online Handel bei VO:

Zahlungsbedingungen: Es gibt 2 Zahlungsmethoden. Bei Lieferung über Spediteur erfolgt die Zahlung als Vorkasse mit Rechnungstellung ab Bestellung. VO behält sich das Recht vor, die Lieferung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Bei Selbstabholung erfolgt die Barzahlung direkt bei VO. Eine Übergabe des Produktes erfolgt erst bei Zahlung.

Stornierung und Vertragsauflösung: Eine Stornierung oder Widerrufsrecht kann in einer Frist gemäss den aktuellen Bestimmungen im Online Handel geltend gemacht werden.

Lieferkosten: Es gibt nur eine Liefermethode über Spediteur. Dieser Preis beträgt im Online-Handel pauschal in der ganzen Schweiz 60.00 Fr., geliefert Bordsteinkante. Der Kunde kann bei Selbstabholung auf diese Kosten verzichten. Diese Variante kann im Online-Handel gewählt werden.

Umtausch und Rückgabe: Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in Ziffer 11 (keine abweichende Regelung für den Onlinehandel).   


16. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist St.Gallen. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.   

St. Gallen, April 2015